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Stadtmöbel statt Parkplätze auch in Neckarau?

Stadtmöbel statt Parkplätze auch in Neckarau?

Der Gemeinderat Mannheim berät am 26. Juli in öffentlicher Sitzung das Konzept zur Gestaltung von Parklets im gesamten Stadtgebiet Mannheims. Parklets sind Stadtmöbel auf ehemaligen Parkplatzflächen, das den Menschen mittels Aufbauten mehr öffentlichen Raum zur Verfügung stellen soll.

Ein Parklet bietet vor allem Sitzgelegenheiten; Elemente wie Pflanzen, Beleuchtung, Regenschutz oder Fahrradabstellmöglichkeiten erhöhen die Aufenthaltsqualität. In Innenstädten bietet es zum Beispiel eine Möglichkeit zum Ausruhen beim Einkauf. Es kann auch als Treffpunkt für Anwohner dienen. Im „Leitfaden Parklets in Mannheim“ (einzusehen unter https://buergerinfo.mannheim.de) wird das gestalterische Konzept und die Kriterien und Rahmenbedingungen für eine Erlaubnis von privaten Parklets im Geltungsbereich des gesamten Stadtgebiets vorgestellt.

Hintergrund: Um die Aufenthaltsqualität von Fressgasse und Kunststraße zu heben, hat der Fachbereich Stadtplanung 2017 ein Konzept entwickelt, das den Gastronomen die Möglichkeit gibt, befristet für zwei Jahre die direkt gegenüberliegenden Kurzzeitparkplätze der Fressgasse und Kunststraße zu nutzen. Gastronomiemöbel dürfen seither mit einer Sondernutzungserlaubnis gemäß Straßenrecht Baden-Württemberg innerhalb der Längsparkstreifen entlang der genannten Geschäftsstraßen aufgestellt werden. Von der Aufstellung der Parklets hatten bis 2019 acht Gastronomen Gebrauch gemacht, mittlerweile gibt es im Abschnitt Erlaubnisse für etwa 24 Parklets.

„Die Erfahrungen mit den erlaubten Sondernutzungsflächen sind bisher positiv. Das Straßenbild und das Flair von Kunststraße und Fressgasse sind lebendiger geworden. Die Verweildauer der Passanten und die Kommunikation während des Aufenthalts wurden gesteigert. Zudem konnten die Gastronomen ihre bewirtschaftete Fläche vergrößern“, so die Stadt. In der Pandemiezeit (Corona) wurden seit 2020 zusätzlich Parklets im gesamten Stadtgebiet, auf Antrag der Betreiber, über die eingerichtete Corona-Task-Force von FB 31 erlaubt. Für diese Erweiterung der Gastronomiefläche ist derzeit die Gestaltrichtlinie sowie die vom FB 61 im Antragsverfahren geforderten Gestaltanforderungen außer Kraft gesetzt. Im Verwaltungsstab wurde die Verlängerung dieses Verfahrens und damit auch die Erlaubnis zur Aufstellung der „Corona-Parklets“ am 30. November 2021 bis 31. Oktober 2022 beschlossen.

Die Möglichkeit außerhalb der „Corona-Befristung“ Parklets, nach den Gestaltvorgaben und Kriterien der Stadt, aufzustellen soll nun auf die Gesamtstadt ausgedehnt werden. Gleichzeitig ist es aus Sicht der Verwaltung in Einzelfällen auch möglich, entsprechende Parklets für nicht-gastronomische Nutzungen zuzulassen, sofern diese die Straße in ihrer erweiterten Verkehrsfunktion unterstützen können, zum Beispiel über ein Parklet mit Bank vor einem Altersheim. Als Nutzung kommen neben Bänken, Pflanzbeeten auch Fahrradabstellplätze in Frage, die von den Parkletbetreibern für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Die Widmung als öffentlicher Raum bleibt unverändert.

Die Erlaubnis zur Errichtung eines Parklets auf der öffentlichen Straße soll im Einzelfall, „sofern straßenverkehrliche und sonstige Belange nicht entgegenstehen, gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg“ erteilt werden. „Um die gleichzeitige Versorgung der Gastronomie, des Einzelhandels und der Anlieger mit Parkplätzen zum Beispiel für das Be- und Entladen sowie für Handwerker und Soziale Dienste zu ermöglichen, kann die Verwaltung über die im Gestaltleitfaden dargestellten Parameter und sonstige Belange im Einzelfall auch Erlaubnisse nicht erteilen. Dies erfolgt zum Beispiel sobald innerhalb des Erlaubnisverfahrens der öffentlichen Versorgung mit Stellplätzen im Einzelfall der Vorzug eingeräumt wird. Die Sondernutzung wird nur befristet erteilt und kann vor Ablauf entzogen werden. Aus der Erlaubnis kann keine Garantie abgeleitet werden, dass eine entsprechende Erteilung auch in Zukunft erfolgt. Die vorgesehene Funktion einer Straße muss auch weiterhin gewährleistet sein“, so die Stadt weiter.

Die dadurch durchaus mit finanziellen Verlusten rechnet: „Die Errichtung der Parklets führt zu Einnahmeverlusten beim Eigenbetrieb Stadtraumservice. Für jeden gebührenpflichtigen Parkplatz im Bereich der Innenstadt kann die Stadt Mannheim mit Einnahmen in Höhe von 12.000 Euro im Jahr rechnen. Sofern ab 2023 Sondernutzungsgebühren im Bereich der Parklets erhoben werden, kann der Einnahmeverlust geringfügig vermindert werden.“

Die Planungen werden im Ausschuss für Umwelt und Technik/Betriebsausschuss Technische Betriebe am 14. Juli vorberaten. Endgültig entscheidet der Gemeinderat am 26. Juli. Beide Sitzungen sind öffentlich und können per Livestream auf dem städtischen YouTube-Kanal oder unter www.mannheim-videos.de mitverfolgt werden.

Der Verein

Gemeinschaft der Selbständigen Neckarau e.V.
Postfach 24 02 66
68172 Mannheim

 

Kontakt

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