Informationen aus Neckarau

Stadt und Polizei schließen Bordell in Neckarau

Stadt und Polizei schließen Bordell in Neckarau

Das Polizeipräsidium Mannheim hat die Verwaltung über eine Prostitutionsstätte im Stadtteil Neckarau informiert, die ohne erforderliche Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz betrieben wird. Die Verwaltung ordnete daraufhin umgehend die Einstellung des Betriebs an. Um diese Anordnung durchzusetzen, führten Mitarbeitende der Stadt Mannheim, der Kriminaldirektion Heidelberg sowie des Einsatzzugs des Polizeipräsidiums Mannheim in dieser Woche eine gemeinsame Aktion in den Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte durch. Als Folge wurde der weitere Betrieb eingestellt. Das hat die Stadt jetzt aktuell mitgeteilt. Innerhalb des Betriebs wurden neun Prostituierte angetroffen. Nur sechs von ihnen waren im Besitz der nach dem Prostituiertenschutzgesetz verpflichtenden Anmeldebescheinigung. Zudem wurden in drei Fällen Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht festgestellt – diese Personen besaßen keine gültige Aufenthaltserlaubnis. Sie wurden daher in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde übergeben. Die Stadt Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim gehen nach eigenen Angaben Hinweisen auf illegal betriebene Prostitutionsstätten mit Nachdruck nach und setzen Schließungen in bestätigten Verdachtsfällen konsequent durch. "Damit leisten beide Behörden einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Prostitution und den oftmals damit verbundenen Begleiterscheinungen, wie zum Beispiel Menschenhandel und Verstöße gegen das Ausländer- und Aufenthaltsrecht", so die Verwaltung aktuell.

Hintergrund: Das Prostituiertenschutzgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Prostitutionsstätten außerhalb des Sperrbezirks betrieben werden dürfen. So müssen zum Beispiel Personen, die der Prostitution nachgehen, nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Besitz einer gültigen Anmeldebescheinigung sein. Wird ein Gewerbe, zu dessen Ausübung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung (Zulassung) erforderlich ist, ohne diese Zulassung betrieben, so kann die Fortsetzung des Betriebes von der zuständigen Behörde nach der Gewerbeordnung unterbunden werden.

Bereits am Montag stahl eine Diebesgruppe eine bislang unbekannte Menge an Waren aus einem Supermarkt im Rheinauer Ring. Die mindestens sechs Männer und Frauen beluden im Laden ihre Einkaufswagen mit zahlreichen Artikeln. Dann flohen sie um kurz vor 19 Uhr über eine Notausgangstür und verluden die Waren in zwei bereitstehende Autos.

Ein Mitarbeiter des Marktes bemerkte den dreisten Diebstahl und stellte sich vor eines der Autos. Der Fahrer zeigte jedoch wenig Skrupel und fuhr trotzdem los. Im Vorbeifahren wurde der 29-jährige Mitarbeiter von dem Fluchtauto am Knie erfasst. Er wurde leicht verletzt. Bei den Fahrzeugen handelte es sich um einen grauen VW Passat mit rumänischer Zulassung und einen Kombi, möglicherweise vom Hersteller Renault, mit deutschem Kennzeichen. Das Polizeirevier Mannheim-Neckarau ermittelt nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim dortigen Polizeirevier unter der Telefonnummer 0621/ 83397-0 zu melden. pol/red

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68172 Mannheim

 

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