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Landtagswahl: Neckarauerin gewinnt Mannheimer Süden

Landtagswahl: Neckarauerin gewinnt Mannheimer Süden

Um 22.01 Uhr stand das vorläufige Endergebnis der Landtagswahl 2026 in Mannheim fest. Es war ein Kopf-an-Kopf-Rennen: Dr. Bernhard Pepperl, Kandidat der AfD, gewann mit 22,3 Prozent der Stimmen das Direktmandat im Wahlkreis 35 (Mannheim I – Stadtbezirke Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt). 21,7 Prozent entfielen auf Lennart Christ, Kandidat der CDU und 21,6 Prozent auf Chris Rihm von DIE GRÜNEN und 17,5 Prozent auf Dr. Stefan Fulst-Blei von der SPD.
Im Wahlkreis 36 (Mannheim II – Stadtbezirke Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim) gewann die Neckarauerin Elke Zimmer, Kandidatin von DIE GRÜNEN, mit 32,4 Prozent der Stimmen das Direktmandat. 23,9 Prozent der Stimmen entfielen auf Sengül Engelhorn von der CDU, 13,5 Prozent auf Dr. Boris Weirauch von der SPD und 13,0 Prozent auf Rüdiger Ernst von der AfD. In beiden Wahlkreisen waren zehn Wahlvorschläge zugelassen.
Die meisten Zweitstimmen entfielen in Mannheim mit 33,2 Prozent auf DIE GRÜNEN. Die CDU erhielt 21,1 Prozent der Stimmen und die AfD 16,7 Prozent. Es folgen die SPD mit 9,3 Prozent, DIE LINKE mit 8,5 Prozent und die FDP mit 3,6 Prozent (Grafik: Stadt).

Im Wahlkreis 35 Mannheim I errangen DIE GRÜNEN mit 27,6 Prozent die meisten Zweitstimmen, gefolgt von der AfD mit 21,7 Prozent und der CDU mit 20,0 Prozent. Im Wahlkreis 36 Mannheim II bekamen DIE GRÜNEN mit 37,5 Prozent die meisten Zweitstimmen vor der CDU mit 22,0 Prozent und der AfD mit 12,8 Prozent. Die Wahlbeteiligung in Mannheim lag bei 59,4 Prozent. Bei der Landtagswahl 2021 betrug sie 56,9 Prozent. Etwa 47.000 Wählerinnen und Wähler haben von der Möglichkeit zur Briefwahl Gebrauch gemacht. 2021 – mitten in der Coronazeit – waren es über 64.000. Etwa 200.000 Wahlberechtigte waren in diesem Jahr im Wählerverzeichnis eingetragen. Rund 1.900 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer waren in 243 Wahlbezirken einschließlich 92 Briefwahlbezirken im Einsatz, für den sich der Oberbürgermeister bedankte.

Ohne diesen ehrenamtlichen Einsatz wäre die Durchführung der Wahl nicht möglich gewesen. Außerdem hatten sich wieder Verwaltungs-Auszubildende im „Lehrbetrieb Wahlbüro“ engagiert, um alle Anliegen der Wahlberechtigten gekümmert und die organisatorische Vorbereitung der Wahl wesentlich unterstützt. Der Lehrbetrieb Wahlbüro ist eine Mannheimer Besonderheit. Er wird von hauptamtlichen Mitarbeitenden des Fachbereichs Demokratie und Strategie betreut. Oberbürgermeister Christian Specht dankte ihnen ebenso wie den Mitgliedern des Wahlausschusses für ihre zuverlässige und gute Arbeit. 
Das amtliche Endergebnis wird am 12. März, ab 11 Uhr, festgestellt. Unter www.mannheim.de/wahlen ist ein Link zu den genauen Daten des vorläufigen Endergebnisses zu finden. Insgesamt liegen in Gesamt-Baden-Württemberg die Grünen knapp vor der CDU. Die AfD wird drittstärkste Kraft. Die SPD verliert deutlich und liegt nur knapp über der Fünfprozenthürde. FDP und Linke verpassen den Einzug in den Landtag.

Spannender Wahlabend

Schon im Lauf des Wahlabends war klar, dass mehr als 5,4 Millionen Menschen ihre Stimme für die Landtagswahl am 8. März abgaben, durch das neue Wahlrecht auch erstmals 16- und 17-Jährige. Es entwickelte sich ein äußerst spannender Wahlabend: Laut ersten Prognosen lagen die Grünen zum Teil recht deutlich vor der CDU. Im Lauf des Abends wurde dieser Vorsprung jedoch immer kleiner. Auch drei Stunden nach Schließen der Wahllokale war noch unklar, welche Partei am Ende die Wahl 2026 gewinnen und damit mutmaßlich auch den Ministerpräsidenten stellen würde. Der Wahlabend nahm damit eine umgekehrte Dynamik im Vergleich zu den Umfragen vor der Wahl: Hier hatte die CDU lange deutlich vorne gelegen, bevor die Grünen in den Wochen vor der Wahl noch aufholten. Schließlich zeichnete sich ab, dass die Grünen die Wahl knapp gewinnen sollten.

FDP und Linke verpassten den Sprung in den Landtag. Beide Parteien erzielten weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen. Für die FDP war dies das erste Mal in ihrem Stammland Baden-Württemberg, in dem sie stets deutlich stärker abschnitt als im Bund. Die Linke dagegen hatte gehofft, erstmals in das baden-württembergische Parlament einziehen zu können – verpasste diesen Schritt aber ebenfalls. Die AfD konnte ihr Ergebnis von der Wahl 2021 fast verdoppeln. Die SPD dagegen halbierte ihr Ergebnis von der Wahl 2021: Sie zog zwar in den Landtag ein, jedoch mit dem niedrigsten Ergebnis ihrer Geschichte. Ebenfalls bemerkenswert: Da die Sonstigen Parteien zusammen rund 7 Prozent der Stimmen erzielten, werden fast 16 Prozent der Wählerstimmen in der anstehenden Legislaturperiode gar nicht im Landtag vertreten sein.

Der neue, 18. Landtag, hat nur vier Fraktionen. So wenige waren es zuletzt in der Legislaturperiode von 2011 bis 2016 (damals CDU, Grüne, SPD, FDP). Die endgültige Sitzverteilung stand am späten Wahlabend noch nicht fest.

Was mögliche Koalitionen betrifft, so hätte die bisherige Landesregierung von Grünen und CDU in Zukunft eine sehr stabile Mehrheit im Landtag. Rechnerisch möglich wäre auch eine Koalition aus CDU und AfD, wobei die CDU eine solche Zusammenarbeit ablehnt. CDU-Parteichef und -Spitzenkandidat Manuel Hagel schloss am Wahlabend erneut eine Koalition mit der AfD aus.

Wie geht es jetzt weiter?

Höchstwahrscheinlich wird es in Baden-Württemberg wohl auch in Zukunft eine Regierungskoalition geben. Es ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, dass eine Partei die absolute Mehrheit der Landtagsmandate erzielt. In den Tagen und Wochen nach der Wahl setzen sich diejenigen Parteien zusammen, die gemeinsam regieren könnten. In der Regel sondieren die Parteispitzen erst, ob es überhaupt ausreichend große Schnittmengen für eine Zusammenarbeit geben könnte. Diese Gespräche heißen daher Sondierungsgespräche. Sie dauern meist nur wenige Stunden. Wenn die Sondierungsgespräche erfolgreich sind, gibt es Koalitionsverhandlungen. Hier setzen sich dann ganze Teams der beteiligten Parteien zusammen und legen gemeinsam die Ziele der Regierung fest. Am Ende der Verhandlungen steht in der Regel ein Koalitionsvertrag. Aber: Auch wenn er so heißt, ist der Koalitionsvertrag eine reine Absichtserklärung und kein rechtsverbindliches Dokument. Voraussichtlich Ende März tagt der Landeswahlausschuss und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Wahl fest. In der Regel weicht es aber nicht mehr nennenswert vom vorläufigen amtlichen Endergebnis ab.

An dem Tag, an dem das amtliche Endergebnis im Staatsanzeiger erscheint, beginnt eine neue Frist: Jetzt haben Wahlberechtigte, Parteien und weitere Akteure einen Monat lang Zeit, um die Wahl anzufechten. Wie eine solche Anfechtung genau abläuft, regelt das Landeswahlprüfungsgesetz (WahlPrG BW).

Der neue Landtag kommt laut Sitzungsplan am 12. Mai um 11 Uhr zum ersten Mal zusammen. Theoretisch hätten die neuen Abgeordneten sogar noch ein bisschen länger Zeit: Die Landesverfassung regelt, dass der Landtag „spätestens am sechzehnten Tage nach Beginn der Wahlperiode“ zusammentreten soll. Wichtigster Tagesordnungspunkt bei der konstituierenden Sitzung ist die Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten und ihrer bzw. seiner Stellvertreter:innen. Traditionell stellt die größte Landtagsfraktion die Präsidentin bzw. den Präsidenten. Die nächsten zwei Fraktionen stellen die Stellvertreter:innen. Die Zahl der Stellvertreter:innen ist aber nicht gesetzlich festgelegt. Bis zu dieser Wahl führt der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin durch die Sitzung. Das ist der- oder diejenige Abgeordnete, der oder die am längsten Mitglied des Landtags ist. Mit der konstituierenden Sitzung endet auch offiziell das Amt der bisherigen Landesregierung. Sie übt ihr Amt aber so lange weiter aus, bis die Nachfolgeregierung gewählt ist und übernimmt.

Für den Tag nach der konstituierenden Sitzung sieht der Sitzungsplan die Wahl und Vereidigung des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin vor. Voraussetzung ist natürlich, dass die entsprechende Person eine Parlamentsmehrheit hinter sich hat, dass also die Koalitionsgespräche zuvor erfolgreich waren. Theoretisch könnte jeder Mensch zum Regierungsoberhaupt gewählt werden, der auch zum Abgeordneten gewählt werden kann und 35 Jahre alt oder älter ist. In der Praxis haben die Parteien natürlich schon zu Beginn des Wahlkampfs ihre Spitzenkandidierenden nominiert. Der Landtag muss den Ministerpräsidenten mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Wahl wählen. Das bedeutet: Angenommen es gäbe 120 Abgeordnete, dann bräuchte der Kandidat mindestens 61 Stimmen. Wenn nur 55 Abgeordnete für den Kandidaten stimmen, 50 dagegen und sich 15 enthalten, so wäre der Kandidat trotz relativer Mehrheit nicht gewählt. Anschließend benennt die gewählte Person die Ministerinnen und Minister. Diese muss der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestätigen. Falls auch drei Monate nach Zusammentritt des Landtags keine neue Regierung gebildet wird, ist der Landtag aufgelöst. (mit LpBW)

Der Verein

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68172 Mannheim

 

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