Die vom Gemeinderat beschlossene Änderung der Katzenschutzverordnung tritt am morgigen Dienstag, 1. Oktober, in Kraft: SAie sieht dann auch eine Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen vor. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bleibt bestehen. Kontrollen erfolgen anlassbezogen, wenn zum Beispiel Katzen als Fundtiere aufgegriffen werden, oder im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle. Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die Stadt die Katze auf Kosten des Halters kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Konkret bedeutet das für alle, die eine Freigängerkatze halten, dass diese nicht nur durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung gekennzeichnet sowie im kostenfreien Haustierregister des Vereins „Tasso“ oder des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) eingetragen werden muss. Die Verordnung sieht dann auch eine Kastrationspflicht vor. Der Stadt ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration sowie Registrierung vorzulegen – zum Beispiel durch die schriftliche Bestätigung des Tierarztes oder die Rechnung für den operativen Eingriff. Kontrollen erfolgen anlassbezogen, wenn zum Beispiel Katzen als Fundtiere aufgegriffen werden, oder im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle. Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die Stadt die Katze kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Sobald der Besitzer anschließend ausfindig gemacht wird, werden die angefallenen Kosten dort eingefordert.
Top 5 und Flop 5: Mannheim auf Platz 3
Derweil liegt Mannheim im Ranking der Städte und Länder und Gemeinden mit Vorbildfunktion beim Schutz heimatloser Katzen der Tierschutzorganisation PETA auf Platz 3. Lediglich hinter Köln und Paderborn und noch vor den Ländern Berlin und Niedersachsen. „Im Sommer 2023 trat in Mannheim eine Verordnung in Kraft, die jedoch lediglich eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht umfasste.“ Allerdings ohne Kastrationspflicht, heißt es in der entsprechenden Erklärung. Im Frühjahr 2024 sei dann die Verordnung um eine Kastrationspflicht für frei laufende Katzen erweitert worden.
Die größten Defizite beim Schutz heimatloser Katzen haben – laut PETA-Einschätzung – die Freie und Hansestadt Hamburg, Frankfurt am Main und das Land Sachsen. „Wir haben die negativ ausgezeichneten Städte und die Bundesländer kontaktiert und erhoffen uns als Reaktion, dass Maßnahmen zum Schutz der Katzen ergriffen werden“, so die Tierschutzorganisation.